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BVerwG, 24.11.1971 - VIII ER 400.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 39, 94
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven …
Auch eine isolierte Anfechtungsklage war zu erwägen, um dem Anliegen des Klägers angemessen Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG 6 C 35.68 - BVerwGE 39, 99 [BVerwG 24.11.1971 - VIII ER 400/70]). - BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestimmung des örtlich …
Hierzu reichen rechtliche Zweifel, die von dem mit der Streitsache befaßten Verwaltungsgericht - ggf. auch durch Auslegung der Zuständigkeitsregelungen - selbst beseitigt werden können, nicht aus (vgl. BVerwGE 8, 109 [BVerwG 19.01.1959 - IV ER 401/58]; 39, 94 [BVerwG 24.11.1971 - VI C 119/67]und Beschluß vom 10. Juli 1972 - BVerwG 2 ER 400.72 - [Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5];… Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 53 Anm. 8). - BVerwG, 15.02.2018 - 5 AV 1.18
Keine Anwendung von § 53 Abs. 1 und Abs. 2 VwGO bei umstrittener örtlicher …
Entsprechend seiner Funktion als allgemeine Auffangvorschrift für die durch § 52 Nr. 1 bis 4 VwGO nicht erfassten Fälle (BVerwG, Beschluss vom 24. November 1971 - 8 ER 400.70 - BVerwGE 39, 40) können aber die Zuständigkeit nach § 52 Nr. 3 VwGO und nach § 52 Nr. 5 VwGO nicht nebeneinander bestehen.
- VGH Baden-Württemberg, 10.01.1980 - V 2163/79
Verwaltungsvollstreckung - Zwangshaft
Schließlich läßt sich auch aus der vom VG Sigmaringen zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 39, 94) nichts dafür entnehmen, daß die örtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Zwangshaft sich nach dem Wohnsitz des Vollstreckungsschuldners zu richten habe. - VG München, 27.04.2017 - M 12 K 16.2276
Örtlich zuständiges Gericht bei Streit aus dem Kirchenbeamtenverhältnis
Entgegen der Auffassung der Klägerbevollmächtigten kommt vorliegend § 52 Nr. 5 VwGO, wonach das Verwaltungsgericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk der Beklagten seinen Wohnsitz hat, nicht zum Tragen, da diese Vorschrift eine Auffangvorschrift für alle nicht von Nr. 1 bis 4 erfassten Fälle darstellt (BVerwG, B.v. 24.11.1971 -VIII ER 400.70- juris). - VG Bayreuth, 12.02.2018 - B 5 K 17.1058
Örtliche Zuständigkeit für Klage auf Fristsetzung im Disziplinarverfahren
Denn diese Vorschrift ist nur "in allen anderen Fällen", also nur dann, wenn sich aus den Nrn. 1 bis 4 des § 52 VwGO keine örtliche Zuständigkeit ergibt, einschlägig (vgl. BVerwG, B.v. 24.11.1971 - VIII ER 400.70 - BVerwGE 39, 94).